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Wirtschaftsauskünfte
Wirtschaftsauskünfte werden nur an Firmen erteilt, welche diese im Rahmen von Bonitätsprüfungen nutzen. Ein berechtigtes Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz muss seitens des anfragenden Unternehmens lediglich erklärt werden.
Gründe, die zur Auskunftseinholung berechtigen, sind unter anderem:
- Geschäftsanbahnungen
- Forderungseinzüge
- Alle Arten von Kauf-/Miet-/Leasingsvertragsabschlüssen.
Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u.a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.
Entsprechende Datenschutzbeauftragte stehen den Wirtschaftsauskunfteien intern oder extern zur Seite, um beispielsweise Anfragegründe auf ihre Berechtigung hin zu prüfen. Sie überwachen die Einhaltung der Reglementierungen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und agieren auch als neutrale Sachverständige in Datenschutzfragen und -streitfällen.
(wikipedia.org)
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