Inkasso-Dienstleistungen  
Inkasso-Dienstleistungen Home  |  Finanznachrichten  |  Eintragen  |  Member  |  Nutzungsbedinungen  |  Werbung  |  Impressum Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso-Dienstleistungen Inkasso-Dienstleistungen

Inkasso-Dienstleister suchen:

Inkasso-Dienstleistungen
Firmenname Inkasso-Dienstleistungen Ort
Strasse Inkasso-Dienstleistungen PLZ
Dienstleistung Inkasso-Dienstleistungen Land
Sortierung Firmenname    Ort    Land
Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso Aachen - Alexandra Moscardi
52146 Würselen, Deutschland
ECS-Solution GmbH
67722 Winnweiler, Deutschland
Aktiva Inkassobüro GmbH
6800 Feldkirch, Österreich
CAPITAL INCASSO
28211 Bremen, Deutschland
InkassoZentrum
8001 Zürich, Schweiz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
8001 Zürich, Schweiz
AKSWISS IWMC
6300 Zug, Schweiz
Inkassounternehmen Decker-Fischbeck GmbH
26316 Varel, Deutschland


Inkasso-Dienstleistungen

Rechtliches Inkasso

Wo das vorrechtliche Inkasso zu keiner Lösung führt, ergreifen Inkasso-Dienstleister zu rechtlichen Massnahmen.

Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung (Schweiz: Die Betreibung) ist das Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner.

Die Zwangsvollstreckung darf in den meisten Rechtsordnungen auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen ist nur in den engen Grenzen der erlaubten Selbsthilfe zulässig. In der Regel ist sie rechtswidrig (Selbstjustiz). Aus dem Verbot der eigenmächtigen Hilfe unter Hintansetzung der zuständigen staatlichen Vollstreckungsorgane ergibt sich im Umkehrschluss der Anspruch des Rechtsgenossen auf Rechtshilfe durch den Staat (Justizgewährungsanspruch) zur gebührenden Befriedigung seines Rechtsschutzinteresses. Eine Zwangsvollstreckung wird demnach nicht betrieben, wenn durch Entscheidung des Gerichts im Erkenntnisverfahren der Justizgewährungsanspruch der Parteien bereits erfüllt ist (z.B. bei klageabweisenden Leistungsurteilen, Feststellungsurteilen oder Gestaltungsurteilen). Wird dagegen einer Klage auf Leistung stattgegeben, erlangt der Kläger erst dadurch vollständige Befriedigung, indem seine Forderung beim Beklagten auch beigetrieben wird. Der Beklagte kann jedoch die Zwangsvollstreckung durch Leistung an den Kläger abwenden. (wikipedia.org)


Inkassofirmen nach Land auflisten
Inkassofirmen aus Deutschland Inkassofirmen aus Deutschland
Inkassofirmen aus Österreich Inkassofirmen aus Österreich
Inkassofirmen aus der Schweiz Inkassofirmen aus der Schweiz
Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso-Dienstleistungen Inkasso-Dienstleistungen Inkasso-Dienstleistungen
Inkasso-Dienstleistungen



© 2005-2006 Inkasso-Dienstleistungen.com - Intronet GmbH & TrendHosting - 06.01.2009