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Mahnservice
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und Kosten sparende Alternative, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Mit einem Mahnverfahren kann auch ein in einigen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) nach § 15a II Nr. 5 EGZPO erforderliches außergerichtliches Güteverfahren umgangen werden. Praktisch finden Mahnverfahren deshalb sehr häufig statt (vier von fünf Anspruchsdurchsetzungen werden mit einem Mahnverfahren eingeleitet).
(wikipedia.org)
Der Inkasso-Dienstleister kann das gesamte oder Teile eines Mahnverfahrensübernehmen.
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